CORAVEX19 ® und COVID - Schnelltest Deutsches Institut für alternative Therapie e.V. - Ihr Partner für Gesundheit -
CORAVEX19 ® und COVID - Schnelltest Deutsches Institut füralternative Therapie e.V. - Ihr Partner für Gesundheit -

Impressum

 

Als Institut für alternative Therapie gilt für uns der Grundsatz:

 

"Wer heilt hat Recht".

 

Hierzu gehören auch die Linderung von Beschwerden oder alle Arten einer positiven Veränderung.

 

Jeder Mensch sollte also selber entscheiden, welche Möglichkeiten er zur Verbesserung seiner Lebensqualität für geeignet erachtet.  

 

 

 

CORAVEX19 ®  (Hergestellt im Auftrag des DIFAT e.V.)

 

Vertreiber von CORAVEX19® ist das Deutsche Institut für alternative Therapie e.V. (DIFAT e.V.)

 

Difat e.V.

 

1. Vorsitzende: Stephanie Peters

1. Geschäftsführer: Prof.* Dr.* mult. h.c. Dirk Piper

* of altern. therapie / church management / Harvard Church of Development an Rescue - Institute, Cambridge / USA

 

Med. Beratung

 

Prof.* Dr. med. Thomas Meyer

* of altern. therapie / Harvard Church of Development an Rescue - Institute, Cambridge / USA

Dr. med. dent. Horst Laube

 

Verwaltung

 

Hohenhöveler Str. 4a - 59075 Hamm, Germany

Tel.: +49 (0) 2381 - 15353

Mobil: +49 (0) 173 - 80 23 800

email: info@coravex19.de

 

Finanzamt Hamm - USt.-IdNr.: DE321457067

 

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Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG und Datenschutzbeauftragter: D. Piper 

 

 

 

Die verwendeten Bilder sind teilweise Beispielbilder und dienen zur Gestaltung.

 

 

BITTE KEINE ABMAHNUNG OHNE VORHERIGEN KONTAKT

Vor Inanspruchnahme jeglicher Art in urheber-, wettbewerbs- oder markenrechtlichen Angelegenheiten, unverlangter Mailzusendung/Werbung, bitten wir zur Vermeidung von unnötigen Rechtstreitigkeiten, Abmahnungen und den daraus entstehenden Kosten, uns umgehend zu kontaktieren. Wir sagen hiermit bereits Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würden wir wegen Nichtbeachtung der Schadenminderungspflicht zurückweisen.

Quelle: eRecht24, Rechtsanwalt für Internetrecht Sören Siebert

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